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Volkshochschule beider Basel

VHS BB – Aktuell

Moritz Leuenberger über Politik und Ethik

Im Bundesrat beginnt das Stühlerücken: neben Hans-Rudolf Merz nimmt auch Moritz Leuenberger seinen Hut. Der Vorsteher des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, der in Basel das Gymnasium besuchte und als Anwalt in Zürich Karriere machte, ist auch als versierter Redenschreiber und Buchautor bekannt. Ausgehend von seinem Buch «Lüge, List und Leidenschaft», in dem er das Spannungsfeld zwischen Ethik und Politik beleuchtet, steht Leuenberger dem Publikum in der Basler Pauluskirche Red und Antwort. Wie es ist, Kompromisse einzugehen, um Macht und Einfluss zu kämpfen und Stimmungen zu nutzen, um gehört zu werden, davon berichtet der dienstälteste Bundesrat in der öffentlichen Veranstaltung von SeniorenUni . Die Radiojournalistin Elisabeth Pestalozzi moderiert das Gespräch mit dem Sozialdemokraten, das auch ein Plädoyer für die Politik sein soll.

Gespräch mit Bundesrat Moritz Leuenberger, Montag 6.09.2010, 14.30 – 16.00 Pauluskirche, Basel. Eintritt frei, ohne Anmeldung.

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Lieber Lukas Hausendorf, schade dass dein Bericht über die Gemeindeversammlung im Wochenblatt so einseitig ist. Das klingt ja, als wärst du mit einer Seite stark verbündet. Einseitig ginge ja noch, aber falsch geht eigentlich nicht: du schreibst, wir (die SP) hätten uns für das “alte Wahlverfahren” (nämlich das Proporzwahlverfahren) stark gemacht, dabei ist eben gerade dieses das neue Verfahren, das das alte Majorzsystem abgelöst hat, weil man ein gerechteres, demokratischeres System wollte, indem auch kleinere Parteien und Gruppierungen eine Chance haben. Aber eben, es ist komplizierter und deshalb auch so einfach umzuwerfen, weil es schwerer zu verstehen ist. Ich fände es gut, wenn du als Journalist da ein bisschen genauer und auch neutraler wärst.

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Gestern Abend hat die SP-Parteiversammlung beschlossen, den Antrag des Gemeinderates für die Einführung des Majorzwahlverfahrens für die Gemeinderatswahlen an der Gemeindeversammlung vom 17. Juni abzulehnen.

Wir haben Ruedi Brassel (Historiker und Parteisekretär der SP BL) eingeladen, um uns über geschichtliche und politische Hintergründe dieser beiden Wahlverfahren ins Bild zu setzen. Hier ist die Zusammenfassung seines Referates:

Am Ende des 19. Jahrhunderts war es im Kanton Tessin zu heftigen Auseinandersetzungen um die Regierungsratswahlen gekommen, weil kleine Parteien keine Chancen hatten, einen Sitz in der Regierung zu bekommen. Um den Frieden und mehr Gerechtigkeit zu erreichen, wurde dann im Kanton Tessin das Proporzwahlverfahren eingeführt.
Vor 110 Jahren gab es auf eidgenössischer Ebene erstmals eine Abstimmung zur Einführung des Proporzwahlsystems für die Nationalratswahlen. Damals hatten kleine Parteien praktisch keine Chance, einen Sitz zu machen. Und der Bundesrat war am Anfang des 20. Jahrhunderts zu sechs Siebteln freisinnig! Die Katholiken und die Freisinnigen bekämpften sich stark. Die Katholiken und die SP fühlten sich benachteiligt.
Erst 1919 wurde dann das Proporzwahlsystem für die Nationalratswahlen eingeführt, nachdem es mehrmals abgelehnt worden war. Bei der Einführung des Proporzwahlsystems ging es um Gerechtigkeit: nicht eine Partei durfte mehr alles nehmen, sondern Minderheiten bekamen einen Anteil an Sitzen. Damals ging es auch stark um die Verteilung des Geldes. Die Industriellen waren im Aufschwung des Beginns des 20. Jahrhunderts im Vorteil. Sie hatten mehr Geld und gewannen alle Wahlen und konnten politische Entscheide dann jeweils so fällen, dass sie ihnen selbst dienten. Heute hängt die Diskussion um das Wahlsystem nicht mehr mit dem Geldverteilungssystem zusammen.
Ab 1920 gab es eine Bestimmung in der Bundesverfassung, dass man auch auf kantonaler und kommunaler Ebene die Behörden nach dem Proporzwahlverfahren wählen kann. Aesch, Allschwil, Pratteln und Binningen führten es schon bald ein für die Gemeinderatswahlen. Im 2. Weltkrieg gab es eine zweite Phase von Einführungen des Proporzwahlsystems. Auch in Arlesheim wurde es 1943 eingeführt. Damals kämpften die SP und die CVP gemeinsam dafür. Paul Röthlisberger wurde dann 1945 als erster SP-Gemeinderat gewählt.

Das Unangenehme am Proporzwahlsystem ist, dass man Listen füllen muss und dass manchmal auch Leute auf den Listen stehen, die ein Amt gar nicht wollen. Bei den Majorzwahlen sind die Wahlvorbereitungen aber auch mühsam: da muss man viel stärker in einen Kampf hineingehen; es geht weniger um die Sache; man muss den anderen einen Sitz wegschnappen. Wer viel Geld in den Wahlkampf hineinstecken kann und wer bekannt ist, wird gewählt. Und die Vertretung einer Person wird weniger breit abgestützt. Das ist ein Nachteil. Das Argument, dass die Parteien in den Hintergrund treten beim Majorzwahlsystem, stimmt schon. In den Vordergrund tritt dann eben das Geld. Leute mit Partikularinteressen können sich profilieren, aber es ist dann oft nicht klar, welchen Hinterrund sie haben und wer sie unterstützt

In einer Gemeinde wie Arlesheim, in der die Legislative die Gemeindeversammlung ist, passt es besser, den Gemeinderat im Proporzwahlverfahren zu wählen. Andere grössere Gemeinden haben einen Einwohnerrat als Legislative, der im Proporzwahlverfahren gewählt wird. Dort passt das Majorzverfahren für Gemeinderatswahlen noch eher. Evtl. müsste man die Initiative ergreifen, einen Einwohnerrat einzuführen, falls das Majorzwahlsystem in Arlesheim wirklich eingeführt wird.

Es ist eine Preisgabe einer demokratischen Errungenschaft, wenn man das Proporzwahlsystem aufgibt: das Majorzwahlsystem führt zu politischer Elite. Eigentlich handelt es sich um eine „Retrodiskussion“; vielleicht weil neue Ideen fehlen… .
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Nun stimmen wir also an der Juni-Gemeindeversammlung darüber ab, ob wir das Majorzwahlsystem bei den Gemeinderatswahlen einführen wollen. Das ist keine belanglose Sache; das kann die politische Stimmung zeitweise stark prägen. Das Majorzwahlsystem kann z.B. mitten in der Legislatur Neuwahlen nötig machen, wenn ein Gemeinderatsmitglied zurücktritt, da es bei diesem System keine Nachrückenden gibt. Das haben wir kürzlich bei den Schulratswahlen erlebt, die auch wegen eines Rücktrittes nötig wurden. Ein häufigeres Wahlprozedere bringt höhere Kosten und kann bei der Wählerschaft auch zu Ermüdung führen. Das Proportssystem, das für 4 Jahre die gleiche Parteienzusammensetzung garantiert, ist ruhiger und kontinuierlicher. Nicht umsonst war das bisherige Proporzsystem lange gut; es bleibt auch gut, wenn wir es beibehalten! Lasst uns am 17. Juni den Antrag des Gemeinderates ablehnen!

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Das Schweizerische Tierschutzgesetz ist eines der strengsten und besten der Welt. Es setzt auf Schutz und Prävention vor Misshandlungen der Tiere. In unserer Bundesverfassung ist die Würde der Kreatur festgeschrieben (auch das ist weltweit einmalig) und seit 2003 gelten Tiere rechtlich nicht mehr als Sachen. Nichts als konsequent ist es also, dass bei Verstössen gegen das Tierschutzgesetz ein angemessener Vollzug erfolgt. Da dieser Vollzug heute kantonal unterschiedlich ist und in vielen Fällen nicht adäquat gelingt, ist es nötig, den Tieren mit einer Vertretung vor Gericht zu mehr Recht und Achtung zu verhelfen. Das will die Tierschutzanwaltsinitiative erreichen: eine Fachperson soll in Zukunft die Staatsanwaltschaft in Tierschutzrechtsfragen unterstützen und die Tierrechte vertreten. Natürlich hilft dies dem einzelnen Tier nach einem Misshandlungsfall nichts mehr, adäquate Rechtsvollzüge haben aber eine abschreckende und auch eine aufklärende Wirkung: sie können weiteren Straftaten vorbeugen. Ich erwarte auch, dass die Diskussionen um solche Fälle durch die Fachkompetenz der TierschutzanwältInnen sachlicher und genauer werden.
Ein Grund für die Ablehnung der Initiative durch viele landwirtschaftliche Organisationen liegt in der Befürchtung, es würden noch häufiger als heute gute Tierhaltungsbetriebe angezeigt, weil unqualifizierte BeobachterInnen eine gute Tierhaltungspraxis falsch beurteilen, wie z.B. wenn die Kühe in den Schnee hinaus gelassen werden. Solche dummen Anzeigen gibt es leider, aber die haben mit dem Tierschutzanwalt nichts zu tun. Er oder sie hat bei Straftaten einzuschreiten und kann allenfalls in solchen Fällen aufklärend wirken. Die allermeisten Verstösse gegen das Tierschutzgesetz passieren sowieso nicht in der Landwirtschaft, sondern in Privathaushalten.
Der kantonale Tierschutzanwalt ist eine gute Lösung für die heutigen Vollzugsprobleme des Tierschutzgesetzes. Deshalb stimmen wir JA zur „Tieschutzanwaltsinitiative“.

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