Archiv für die Kategorie: “Allgemeines”

Lieber Lukas Hausendorf, schade dass dein Bericht über die Gemeindeversammlung im Wochenblatt so einseitig ist. Das klingt ja, als wärst du mit einer Seite stark verbündet. Einseitig ginge ja noch, aber falsch geht eigentlich nicht: du schreibst, wir (die SP) hätten uns für das “alte Wahlverfahren” (nämlich das Proporzwahlverfahren) stark gemacht, dabei ist eben gerade dieses das neue Verfahren, das das alte Majorzsystem abgelöst hat, weil man ein gerechteres, demokratischeres System wollte, indem auch kleinere Parteien und Gruppierungen eine Chance haben. Aber eben, es ist komplizierter und deshalb auch so einfach umzuwerfen, weil es schwerer zu verstehen ist. Ich fände es gut, wenn du als Journalist da ein bisschen genauer und auch neutraler wärst.

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Gestern Abend hat die SP-Parteiversammlung beschlossen, den Antrag des Gemeinderates für die Einführung des Majorzwahlverfahrens für die Gemeinderatswahlen an der Gemeindeversammlung vom 17. Juni abzulehnen.

Wir haben Ruedi Brassel (Historiker und Parteisekretär der SP BL) eingeladen, um uns über geschichtliche und politische Hintergründe dieser beiden Wahlverfahren ins Bild zu setzen. Hier ist die Zusammenfassung seines Referates:

Am Ende des 19. Jahrhunderts war es im Kanton Tessin zu heftigen Auseinandersetzungen um die Regierungsratswahlen gekommen, weil kleine Parteien keine Chancen hatten, einen Sitz in der Regierung zu bekommen. Um den Frieden und mehr Gerechtigkeit zu erreichen, wurde dann im Kanton Tessin das Proporzwahlverfahren eingeführt.
Vor 110 Jahren gab es auf eidgenössischer Ebene erstmals eine Abstimmung zur Einführung des Proporzwahlsystems für die Nationalratswahlen. Damals hatten kleine Parteien praktisch keine Chance, einen Sitz zu machen. Und der Bundesrat war am Anfang des 20. Jahrhunderts zu sechs Siebteln freisinnig! Die Katholiken und die Freisinnigen bekämpften sich stark. Die Katholiken und die SP fühlten sich benachteiligt.
Erst 1919 wurde dann das Proporzwahlsystem für die Nationalratswahlen eingeführt, nachdem es mehrmals abgelehnt worden war. Bei der Einführung des Proporzwahlsystems ging es um Gerechtigkeit: nicht eine Partei durfte mehr alles nehmen, sondern Minderheiten bekamen einen Anteil an Sitzen. Damals ging es auch stark um die Verteilung des Geldes. Die Industriellen waren im Aufschwung des Beginns des 20. Jahrhunderts im Vorteil. Sie hatten mehr Geld und gewannen alle Wahlen und konnten politische Entscheide dann jeweils so fällen, dass sie ihnen selbst dienten. Heute hängt die Diskussion um das Wahlsystem nicht mehr mit dem Geldverteilungssystem zusammen.
Ab 1920 gab es eine Bestimmung in der Bundesverfassung, dass man auch auf kantonaler und kommunaler Ebene die Behörden nach dem Proporzwahlverfahren wählen kann. Aesch, Allschwil, Pratteln und Binningen führten es schon bald ein für die Gemeinderatswahlen. Im 2. Weltkrieg gab es eine zweite Phase von Einführungen des Proporzwahlsystems. Auch in Arlesheim wurde es 1943 eingeführt. Damals kämpften die SP und die CVP gemeinsam dafür. Paul Röthlisberger wurde dann 1945 als erster SP-Gemeinderat gewählt.

Das Unangenehme am Proporzwahlsystem ist, dass man Listen füllen muss und dass manchmal auch Leute auf den Listen stehen, die ein Amt gar nicht wollen. Bei den Majorzwahlen sind die Wahlvorbereitungen aber auch mühsam: da muss man viel stärker in einen Kampf hineingehen; es geht weniger um die Sache; man muss den anderen einen Sitz wegschnappen. Wer viel Geld in den Wahlkampf hineinstecken kann und wer bekannt ist, wird gewählt. Und die Vertretung einer Person wird weniger breit abgestützt. Das ist ein Nachteil. Das Argument, dass die Parteien in den Hintergrund treten beim Majorzwahlsystem, stimmt schon. In den Vordergrund tritt dann eben das Geld. Leute mit Partikularinteressen können sich profilieren, aber es ist dann oft nicht klar, welchen Hinterrund sie haben und wer sie unterstützt

In einer Gemeinde wie Arlesheim, in der die Legislative die Gemeindeversammlung ist, passt es besser, den Gemeinderat im Proporzwahlverfahren zu wählen. Andere grössere Gemeinden haben einen Einwohnerrat als Legislative, der im Proporzwahlverfahren gewählt wird. Dort passt das Majorzverfahren für Gemeinderatswahlen noch eher. Evtl. müsste man die Initiative ergreifen, einen Einwohnerrat einzuführen, falls das Majorzwahlsystem in Arlesheim wirklich eingeführt wird.

Es ist eine Preisgabe einer demokratischen Errungenschaft, wenn man das Proporzwahlsystem aufgibt: das Majorzwahlsystem führt zu politischer Elite. Eigentlich handelt es sich um eine „Retrodiskussion“; vielleicht weil neue Ideen fehlen… .
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Parteiversammlung der SP

Am Montag 7. Juni um 20.00 Uhr treffen sich Parteimitglieder, Sympathisant/innen und Interessierte zur Parteiversammlung der SP im Gasthof Ochsen (Metzgerstübli). Wir sprechen über die Gemeindeversammlung vom 17. Juni, besonders über den Vorschlag, die Gemeinderatswahlen statt wie bisher nach dem Proporz- in Zukunft nach dem Majorzwahlsystem durchzuführen. Nach einleitenden Ausführungen unseres Gastreferenten, Ruedi Brassel, Historiker, Landrat und Parteisekretär der SP Baselland, diskutieren wir die Vor- und die Nachteile der beiden Systeme und beschliessen die Stimmempfehlung der Sektion. Seien Sie willkommen!

Der Vorstand der SP Arlesheim

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Nun stimmen wir also an der Juni-Gemeindeversammlung darüber ab, ob wir das Majorzwahlsystem bei den Gemeinderatswahlen einführen wollen. Das ist keine belanglose Sache; das kann die politische Stimmung zeitweise stark prägen. Das Majorzwahlsystem kann z.B. mitten in der Legislatur Neuwahlen nötig machen, wenn ein Gemeinderatsmitglied zurücktritt, da es bei diesem System keine Nachrückenden gibt. Das haben wir kürzlich bei den Schulratswahlen erlebt, die auch wegen eines Rücktrittes nötig wurden. Ein häufigeres Wahlprozedere bringt höhere Kosten und kann bei der Wählerschaft auch zu Ermüdung führen. Das Proportssystem, das für 4 Jahre die gleiche Parteienzusammensetzung garantiert, ist ruhiger und kontinuierlicher. Nicht umsonst war das bisherige Proporzsystem lange gut; es bleibt auch gut, wenn wir es beibehalten! Lasst uns am 17. Juni den Antrag des Gemeinderates ablehnen!

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Den Umwandlungssatz erneut senken?

Mit Hilfe des Umwandlungssatzes errechnet sich aus dem in der zweiten Säule angesparten Altersguthaben die jährlichen Renten der RentnerInnen. Ein Umwandlungssatz von 6,8% ergibt pro 100’000 Franken Alterssparguthaben eine jährliche Rente von 6’800 Franken. Bei einem Umwandlungssatz von 6,4% sinkt die Rente pro 100’000 Franken um 400 Franken.

2003 beschloss das Parlament im Rahmen der 1. BVG-Revision den Umwandlungssatz bis ins Jahr 2014 schrittweise von 7,2 Prozent auf 6,8 Prozent zu senken. Die damalige Begründung: Die zunehmende Alterung der Bevölkerung mache eine Anpassung notwendig. Jetzt – nach erfolgter Anpassung der Renten an die gesteigerte Lebenserwartung – sollen mit der gleichen Begründung die Renten auf Vorrat weiter gesenkt werden.

Ebenfalls 2003 wurde der Mindestzinssatz für die Verzinsung des Altersguthabens von 4 Prozent auf 3,25 Prozent und ein Jahr später auf 2,25 Prozent gesenkt. 2009 und 2010 beträgt der Mindestzinssatz gar nur noch 2 Prozent. Als Begründung wurde jeweils die schlechte Situation an den Börsen angeführt. Aber während die Börse – wie in den Jahren 2004 – 2007, aber auch 2009, hohe Renditen einbrachte, wurde der Mindestzinssatz nicht angehoben.

Die Mittel der zweiten Säule sind zweifellos knapp. Die Versicherer und Pensionskassen arbeiten dennoch mit hohen Kosten aus Management, Beratung und Vermögensverwaltung. Statt die Rechnung durch Verbesserungen auf der Kostenseite ins Lot zu bringen, ziehen sie es vor, zu Lasten der Versicherten Einsparungen vorzunehmen, um Defizite auszugleichen. Wir lehnen diese Strategie ab. Solange die Versicherer und PKs ihr Einsparungspotential nicht nutzen, sagen wir NEIN zur Senkung des Umwandlungssatzes.

SP Arlesheim

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