Minarette sind Bauwerke. Wo und wie sie erstellt werden dürfen, ist eine Frage der kommunalen Bauordnung nicht in der Bundesverfassung.
Anders sieht das freilich die Initiative gegen Minarette. Sie nennt die Minarette Machtsymbole des Islam und will sie verbieten, um die Verbreitung des islamischen Glaubens in der Schweiz zu stoppen.
Daher zielt die Initiative – trotz gegenteiliger Beteuerungen – auf die Religionsfreiheit. Sie strebt die Beschränkung eines zentralen Grundrechts an, ohne diese Absicht offen auszusprechen.
Bisweilen wird der Initiative zugute gehalten, das Verhältnis der Schweiz zum Islam zur Diskussion zu stellen. Das ist nur insofern richtig, als das Thema im Zusammen-hang mit der Initiative aufgenommen wurde. Die Initiative selbst will freilich die Dis-kussion gerade nicht. Sie versucht, quasi durch die Hintertür und ohne die Rechte der Muslime einzubeziehen, ein Zeichen des Anti-Islamismus in der Verfassung zu fixieren.
Bei alldem ist nicht zu übersehen, dass die Entwicklung des Islam in den vergangenen Jahren, wie wir sie wahrnehmen, Besorgnis erregt. Um Übergriffe und Auswüchse im Zusammenhang mit der Religion zu verhindern, braucht es offenbar Massnahmen. Dazu zählen etwa Verbote der Unterdrückung eigener GlaubensgenossInnen, ein Angebot zur Ausbildung von GlaubenslehrerInnen in der Schweiz, die kriminalpo-lizeiliche Überwachung von als gefährlich eingestuften Personen und Gruppen sowie auch die unvoreingenommene Aufklärung der Schweizer Bevölkerung über den Islam.
Was hingegen nicht nützt, sind Bauverbote, die einer Diskussion ausweichen und einen verdeckten Angriff auf die Religionsfreiheit führen. Daher verdient die Ausei-nandersetzung mit den Werten und Gefahren des Islam ein klares JA, die Anti-Minarett-Initiative aber ein ebenso deutliches NEIN.
Peter Vetter, SP Arlesheim
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