Das Schweizerische Tierschutzgesetz ist eines der strengsten und besten der Welt. Es setzt auf Schutz und Prävention vor Misshandlungen der Tiere. In unserer Bundesverfassung ist die Würde der Kreatur festgeschrieben (auch das ist weltweit einmalig) und seit 2003 gelten Tiere rechtlich nicht mehr als Sachen. Nichts als konsequent ist es also, dass bei Verstössen gegen das Tierschutzgesetz ein angemessener Vollzug erfolgt. Da dieser Vollzug heute kantonal unterschiedlich ist und in vielen Fällen nicht adäquat gelingt, ist es nötig, den Tieren mit einer Vertretung vor Gericht zu mehr Recht und Achtung zu verhelfen. Das will die Tierschutzanwaltsinitiative erreichen: eine Fachperson soll in Zukunft die Staatsanwaltschaft in Tierschutzrechtsfragen unterstützen und die Tierrechte vertreten. Natürlich hilft dies dem einzelnen Tier nach einem Misshandlungsfall nichts mehr, adäquate Rechtsvollzüge haben aber eine abschreckende und auch eine aufklärende Wirkung: sie können weiteren Straftaten vorbeugen. Ich erwarte auch, dass die Diskussionen um solche Fälle durch die Fachkompetenz der TierschutzanwältInnen sachlicher und genauer werden.
Ein Grund für die Ablehnung der Initiative durch viele landwirtschaftliche Organisationen liegt in der Befürchtung, es würden noch häufiger als heute gute Tierhaltungsbetriebe angezeigt, weil unqualifizierte BeobachterInnen eine gute Tierhaltungspraxis falsch beurteilen, wie z.B. wenn die Kühe in den Schnee hinaus gelassen werden. Solche dummen Anzeigen gibt es leider, aber die haben mit dem Tierschutzanwalt nichts zu tun. Er oder sie hat bei Straftaten einzuschreiten und kann allenfalls in solchen Fällen aufklärend wirken. Die allermeisten Verstösse gegen das Tierschutzgesetz passieren sowieso nicht in der Landwirtschaft, sondern in Privathaushalten.
Der kantonale Tierschutzanwalt ist eine gute Lösung für die heutigen Vollzugsprobleme des Tierschutzgesetzes. Deshalb stimmen wir JA zur „Tieschutzanwaltsinitiative“.
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