Den Umwandlungssatz erneut senken?

Mit Hilfe des Umwandlungssatzes errechnet sich aus dem in der zweiten Säule angesparten Altersguthaben die jährlichen Renten der RentnerInnen. Ein Umwandlungssatz von 6,8% ergibt pro 100’000 Franken Alterssparguthaben eine jährliche Rente von 6’800 Franken. Bei einem Umwandlungssatz von 6,4% sinkt die Rente pro 100’000 Franken um 400 Franken.

2003 beschloss das Parlament im Rahmen der 1. BVG-Revision den Umwandlungssatz bis ins Jahr 2014 schrittweise von 7,2 Prozent auf 6,8 Prozent zu senken. Die damalige Begründung: Die zunehmende Alterung der Bevölkerung mache eine Anpassung notwendig. Jetzt – nach erfolgter Anpassung der Renten an die gesteigerte Lebenserwartung – sollen mit der gleichen Begründung die Renten auf Vorrat weiter gesenkt werden.

Ebenfalls 2003 wurde der Mindestzinssatz für die Verzinsung des Altersguthabens von 4 Prozent auf 3,25 Prozent und ein Jahr später auf 2,25 Prozent gesenkt. 2009 und 2010 beträgt der Mindestzinssatz gar nur noch 2 Prozent. Als Begründung wurde jeweils die schlechte Situation an den Börsen angeführt. Aber während die Börse – wie in den Jahren 2004 – 2007, aber auch 2009, hohe Renditen einbrachte, wurde der Mindestzinssatz nicht angehoben.

Die Mittel der zweiten Säule sind zweifellos knapp. Die Versicherer und Pensionskassen arbeiten dennoch mit hohen Kosten aus Management, Beratung und Vermögensverwaltung. Statt die Rechnung durch Verbesserungen auf der Kostenseite ins Lot zu bringen, ziehen sie es vor, zu Lasten der Versicherten Einsparungen vorzunehmen, um Defizite auszugleichen. Wir lehnen diese Strategie ab. Solange die Versicherer und PKs ihr Einsparungspotential nicht nutzen, sagen wir NEIN zur Senkung des Umwandlungssatzes.

SP Arlesheim

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