Gestern Abend hat die SP-Parteiversammlung beschlossen, den Antrag des Gemeinderates für die Einführung des Majorzwahlverfahrens für die Gemeinderatswahlen an der Gemeindeversammlung vom 17. Juni abzulehnen.

Wir haben Ruedi Brassel (Historiker und Parteisekretär der SP BL) eingeladen, um uns über geschichtliche und politische Hintergründe dieser beiden Wahlverfahren ins Bild zu setzen. Hier ist die Zusammenfassung seines Referates:

Am Ende des 19. Jahrhunderts war es im Kanton Tessin zu heftigen Auseinandersetzungen um die Regierungsratswahlen gekommen, weil kleine Parteien keine Chancen hatten, einen Sitz in der Regierung zu bekommen. Um den Frieden und mehr Gerechtigkeit zu erreichen, wurde dann im Kanton Tessin das Proporzwahlverfahren eingeführt.
Vor 110 Jahren gab es auf eidgenössischer Ebene erstmals eine Abstimmung zur Einführung des Proporzwahlsystems für die Nationalratswahlen. Damals hatten kleine Parteien praktisch keine Chance, einen Sitz zu machen. Und der Bundesrat war am Anfang des 20. Jahrhunderts zu sechs Siebteln freisinnig! Die Katholiken und die Freisinnigen bekämpften sich stark. Die Katholiken und die SP fühlten sich benachteiligt.
Erst 1919 wurde dann das Proporzwahlsystem für die Nationalratswahlen eingeführt, nachdem es mehrmals abgelehnt worden war. Bei der Einführung des Proporzwahlsystems ging es um Gerechtigkeit: nicht eine Partei durfte mehr alles nehmen, sondern Minderheiten bekamen einen Anteil an Sitzen. Damals ging es auch stark um die Verteilung des Geldes. Die Industriellen waren im Aufschwung des Beginns des 20. Jahrhunderts im Vorteil. Sie hatten mehr Geld und gewannen alle Wahlen und konnten politische Entscheide dann jeweils so fällen, dass sie ihnen selbst dienten. Heute hängt die Diskussion um das Wahlsystem nicht mehr mit dem Geldverteilungssystem zusammen.
Ab 1920 gab es eine Bestimmung in der Bundesverfassung, dass man auch auf kantonaler und kommunaler Ebene die Behörden nach dem Proporzwahlverfahren wählen kann. Aesch, Allschwil, Pratteln und Binningen führten es schon bald ein für die Gemeinderatswahlen. Im 2. Weltkrieg gab es eine zweite Phase von Einführungen des Proporzwahlsystems. Auch in Arlesheim wurde es 1943 eingeführt. Damals kämpften die SP und die CVP gemeinsam dafür. Paul Röthlisberger wurde dann 1945 als erster SP-Gemeinderat gewählt.

Das Unangenehme am Proporzwahlsystem ist, dass man Listen füllen muss und dass manchmal auch Leute auf den Listen stehen, die ein Amt gar nicht wollen. Bei den Majorzwahlen sind die Wahlvorbereitungen aber auch mühsam: da muss man viel stärker in einen Kampf hineingehen; es geht weniger um die Sache; man muss den anderen einen Sitz wegschnappen. Wer viel Geld in den Wahlkampf hineinstecken kann und wer bekannt ist, wird gewählt. Und die Vertretung einer Person wird weniger breit abgestützt. Das ist ein Nachteil. Das Argument, dass die Parteien in den Hintergrund treten beim Majorzwahlsystem, stimmt schon. In den Vordergrund tritt dann eben das Geld. Leute mit Partikularinteressen können sich profilieren, aber es ist dann oft nicht klar, welchen Hinterrund sie haben und wer sie unterstützt

In einer Gemeinde wie Arlesheim, in der die Legislative die Gemeindeversammlung ist, passt es besser, den Gemeinderat im Proporzwahlverfahren zu wählen. Andere grössere Gemeinden haben einen Einwohnerrat als Legislative, der im Proporzwahlverfahren gewählt wird. Dort passt das Majorzverfahren für Gemeinderatswahlen noch eher. Evtl. müsste man die Initiative ergreifen, einen Einwohnerrat einzuführen, falls das Majorzwahlsystem in Arlesheim wirklich eingeführt wird.

Es ist eine Preisgabe einer demokratischen Errungenschaft, wenn man das Proporzwahlsystem aufgibt: das Majorzwahlsystem führt zu politischer Elite. Eigentlich handelt es sich um eine „Retrodiskussion“; vielleicht weil neue Ideen fehlen… .
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