Nun stimmen wir also an der Juni-Gemeindeversammlung darüber ab, ob wir das Majorzwahlsystem bei den Gemeinderatswahlen einführen wollen. Das ist keine belanglose Sache; das kann die politische Stimmung zeitweise stark prägen. Das Majorzwahlsystem kann z.B. mitten in der Legislatur Neuwahlen nötig machen, wenn ein Gemeinderatsmitglied zurücktritt, da es bei diesem System keine Nachrückenden gibt. Das haben wir kürzlich bei den Schulratswahlen erlebt, die auch wegen eines Rücktrittes nötig wurden. Ein häufigeres Wahlprozedere bringt höhere Kosten und kann bei der Wählerschaft auch zu Ermüdung führen. Das Proportssystem, das für 4 Jahre die gleiche Parteienzusammensetzung garantiert, ist ruhiger und kontinuierlicher. Nicht umsonst war das bisherige Proporzsystem lange gut; es bleibt auch gut, wenn wir es beibehalten! Lasst uns am 17. Juni den Antrag des Gemeinderates ablehnen!

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Zum Thema Antenne und zum Thema Visionen: Das Geschäft der Curlinggesellschaft Basel und Orange mit ihrer neuen Mobilfunkantenne beeinträchtigt die Lebensqualität in Arlesheim. Den Rest des Eintrages lesen »

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Den Umwandlungssatz erneut senken?

Mit Hilfe des Umwandlungssatzes errechnet sich aus dem in der zweiten Säule angesparten Altersguthaben die jährlichen Renten der RentnerInnen. Ein Umwandlungssatz von 6,8% ergibt pro 100’000 Franken Alterssparguthaben eine jährliche Rente von 6’800 Franken. Bei einem Umwandlungssatz von 6,4% sinkt die Rente pro 100’000 Franken um 400 Franken.

2003 beschloss das Parlament im Rahmen der 1. BVG-Revision den Umwandlungssatz bis ins Jahr 2014 schrittweise von 7,2 Prozent auf 6,8 Prozent zu senken. Die damalige Begründung: Die zunehmende Alterung der Bevölkerung mache eine Anpassung notwendig. Jetzt – nach erfolgter Anpassung der Renten an die gesteigerte Lebenserwartung – sollen mit der gleichen Begründung die Renten auf Vorrat weiter gesenkt werden.

Ebenfalls 2003 wurde der Mindestzinssatz für die Verzinsung des Altersguthabens von 4 Prozent auf 3,25 Prozent und ein Jahr später auf 2,25 Prozent gesenkt. 2009 und 2010 beträgt der Mindestzinssatz gar nur noch 2 Prozent. Als Begründung wurde jeweils die schlechte Situation an den Börsen angeführt. Aber während die Börse – wie in den Jahren 2004 – 2007, aber auch 2009, hohe Renditen einbrachte, wurde der Mindestzinssatz nicht angehoben.

Die Mittel der zweiten Säule sind zweifellos knapp. Die Versicherer und Pensionskassen arbeiten dennoch mit hohen Kosten aus Management, Beratung und Vermögensverwaltung. Statt die Rechnung durch Verbesserungen auf der Kostenseite ins Lot zu bringen, ziehen sie es vor, zu Lasten der Versicherten Einsparungen vorzunehmen, um Defizite auszugleichen. Wir lehnen diese Strategie ab. Solange die Versicherer und PKs ihr Einsparungspotential nicht nutzen, sagen wir NEIN zur Senkung des Umwandlungssatzes.

SP Arlesheim

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Die SP Baselland empfiehlt

JA zur Forschung an Menschen

NEIN zum tieferen Umwandlungssatz der Pensionskassen

JA zur Teilrevision des kantonalen Gastwirtschaftsgesetzes – für mehr Jugendschutz

Die SP Arlesheim sagt

JA zum Tieranwalt

und wählt NATHALIE MILLER LANZ in den Schulrat

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Das Schweizerische Tierschutzgesetz ist eines der strengsten und besten der Welt. Es setzt auf Schutz und Prävention vor Misshandlungen der Tiere. In unserer Bundesverfassung ist die Würde der Kreatur festgeschrieben (auch das ist weltweit einmalig) und seit 2003 gelten Tiere rechtlich nicht mehr als Sachen. Nichts als konsequent ist es also, dass bei Verstössen gegen das Tierschutzgesetz ein angemessener Vollzug erfolgt. Da dieser Vollzug heute kantonal unterschiedlich ist und in vielen Fällen nicht adäquat gelingt, ist es nötig, den Tieren mit einer Vertretung vor Gericht zu mehr Recht und Achtung zu verhelfen. Das will die Tierschutzanwaltsinitiative erreichen: eine Fachperson soll in Zukunft die Staatsanwaltschaft in Tierschutzrechtsfragen unterstützen und die Tierrechte vertreten. Natürlich hilft dies dem einzelnen Tier nach einem Misshandlungsfall nichts mehr, adäquate Rechtsvollzüge haben aber eine abschreckende und auch eine aufklärende Wirkung: sie können weiteren Straftaten vorbeugen. Ich erwarte auch, dass die Diskussionen um solche Fälle durch die Fachkompetenz der TierschutzanwältInnen sachlicher und genauer werden.
Ein Grund für die Ablehnung der Initiative durch viele landwirtschaftliche Organisationen liegt in der Befürchtung, es würden noch häufiger als heute gute Tierhaltungsbetriebe angezeigt, weil unqualifizierte BeobachterInnen eine gute Tierhaltungspraxis falsch beurteilen, wie z.B. wenn die Kühe in den Schnee hinaus gelassen werden. Solche dummen Anzeigen gibt es leider, aber die haben mit dem Tierschutzanwalt nichts zu tun. Er oder sie hat bei Straftaten einzuschreiten und kann allenfalls in solchen Fällen aufklärend wirken. Die allermeisten Verstösse gegen das Tierschutzgesetz passieren sowieso nicht in der Landwirtschaft, sondern in Privathaushalten.
Der kantonale Tierschutzanwalt ist eine gute Lösung für die heutigen Vollzugsprobleme des Tierschutzgesetzes. Deshalb stimmen wir JA zur „Tieschutzanwaltsinitiative“.

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